Bundeswirtschaftministerium prüft Hilfen für Meyer Werft
Das Bundeswirtschaftsministerium erwägt eine Unterstützung für die finanziell angeschlagene Meyer Werft im niedersächsischen Papenburg. "Wir haben ein Interesse daran, relevante und gute Werften in Deutschland zu haben, prüfen also eine finanzielle Hilfestellung, das läuft", sagte Wirtschafts-Staatssekretärin Franziska Brantner (Grüne) der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Donnerstag. Die Meyer Werft werde im Wirtschaftsministerium als "sehr wertvoll und wichtig gesehen, sowohl wirtschaftlich als auch sicherheitspolitisch".
Wenn es einen "vielversprechenden Sanierungsplan gibt, sollten sich Unternehmen, Land und Bund zusammensetzen und schauen, mit welcher Art von Finanzierung man am besten helfen kann", sagte Brantner der Zeitung weiter.
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) forderte schnelle Entscheidungen. "Wir müssen sowieso Tempo machen. Bei solchen Prozessen muss man auch in absehbarer Zeit Ergebnisse liefern", sagte er bei einer Veranstaltung des Redaktionsnetzwerks Deutschland nach dessen Angaben am Mittwochabend in Hannover.
Die im Raum stehende Summe von rund 2,7 Milliarden Euro zur Finanzierung von Schiffsneubauten bis Ende 2027 sei "auf den ersten Blick unfassbar viel Geld", sagte Weil laut RND. Aber es würde "ein riesiger Flurschaden" eintreten, wenn ein solches Unternehmen mit vielen tausend Arbeitsplätzen nicht gerettet werden würde.
Auf die Frage, ob Bund und Land Miteigentümer der Werft werden sollten, sagte Weil: "Bei solchen Beträgen würde der Staat nicht beiseite treten." Bund und Land müssten "auch wirklich darauf achten, dass sie das Sagen haben. Anders kann das nicht funktionieren."
Die Meyer Werft, gegründet in Papenburg, baut Kreuzfahrtschiffe und Fähren und beschäftigt rund 3300 Menschen. Sie steckt in einer schweren Krise unter anderem, weil Energie- und Rohstoffpreise in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind, die Werft einen großen Teil des Kaufpreises aber erst bei Ablieferung erhält. Vergangene Woche hatte das Unternehmen den Entwurf für ein Sanierungskonzept vorgelegt. Es ist erforderlich für die Vergabe von Krediten und für die Bewilligung staatlicher Hilfen.
(A.Moore--TAG)