FDP-Generalsekretär sieht bessere Absicherung von Verfassungsgericht als "Lerneffekt"
FDP-Generalsekretär Marco Buschmann hat die vom Bundestag geplante bessere verfassungsrechtliche Absicherung des Bundesverfassungsgerichts als notwendigen Schutz vor möglichen "autoritären Mehrheiten" bezeichnet. Es gehe "nicht um Alarmismus", sondern "um einen Lerneffekt", sagte der ehemaligen Bundesjustizminister am Donnerstag im ARD-"Morgenmagazin". Im demokratischen Nachbarland Polen habe beobachtet werden können, wie eine Regierungsmehrheit versucht habe, die Stellung von Gerichten durch Gesetzesänderungen "zu unterspülen".
Der Bundestag will am Donnerstag durch eine Verfassungsänderung dafür sorgen, dass wichtige Strukturprinzipien des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz festgeschrieben werden. Diese sind bisher nur ein einfachen Gesetzen definiert, die durch einfachen Mehrheitsbeschluss des Bundestag geändert werden könnten. Verfassungsänderungen bedürfen hingegen einer Zweidrittelmehrheit. Damit will der Bundestag das Gericht besser vor Risiken im Fall eines Erstarkens extremistischer Parteien absichern.
Buschmann sprach im ARD-"Morgenmagazin" mit Blick auf ein derartiges Szenario von einem "theoretischen Fall". Angesprochen auf die AfD fügte er an, er sei "fest" davon überzeugt, dass diese "niemals eine eigene gesetzgeberische Mehrheit haben wird". Trotzdem sei es angesichts der Erfahrungen aus Polen "klug", für entsprechende Konstellationen vorzusorgen.
Das Verfassungsgericht sei "eine ganz fantastische Institution", sagte Buschmann. Es sei unter anderem für den Schutz von Minderheitenrechten auch in einer Demokratie unabdingbar. "Macht muss begrenzt sein, auch demokratisch legitimierte Macht." Es sei daher gut, dass "alle seriösen Parteien" im Bundestag bei der Absicherung des Gerichts an einem Strang zögen. Er gehe auch von einer Zustimmung im Bundesrat am Freitag aus.
(O.Garcia--TAG)