Auch zweite Runde von Italiens Präsidentschaftswahl bringt keine Entscheidung
Auch die zweite Runde der Wahl eines neuen Staatspräsidenten in Italien hat kein Ergebnis gebracht. Kein Kandidat erreichte am Dienstag die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit. Da es weiterhin keine vorherige Einigung auf einen Kandidaten gab, hatten mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten erneut leere Stimmzettel abgegeben.
Den Staatschef wählt in Italien ein Gremium von mehr als tausend Abgeordneten, Senatoren und Vertretern der Regionen. Die Abstimmung erfolgt geheim und es gibt keine offiziellen Kandidatenlisten. Der Wahlausgang gilt als kaum vorhersehbar.
Als Favorit der mehrtägigen Wahl wird Italiens amtierender Regierungschef Mario Draghi gehandelt. Das Amt des Staatschef ist ein weitgehend repräsentatives. Wegen der potenziellen Wahl des amtierenden Ministerpräsidenten steht dieses Mal jedoch viel auf dem Spiel: Es drohen Neuwahlen und der Bruch der fragilen Koalition, die Draghi zum Regierungschef gemacht hatte.
Auf der anderen Seite gilt der 74-Jährige als gut geeignet, um als Staatschef für Stabilität und gute Beziehungen zur EU zu sorgen - vor allem, wenn die extreme Rechte die nächsten Wahlen gewinnen sollte. Auch kommt Italiens Präsident in Krisenfällen eine zentrale Rolle zu. In der italienischen Presse zirkulieren seit Wochen weitere Namen für die Präsidentschaftskandidatur, darunter mehrere ehemalige Minister.
Wie beim ersten Wahlgang lag auch in der zweiten Runde der kaum bekannte, 85-jährige ehemaliger Richter des Verfassungsgerichts, Paolo Maddalena, mit nur 39 Stimmen vorne. Gleichauf lag Amtsinhaber Sergio Mattarella. Der 80-Jährige verdoppelte demnach seinen Stimmanteil, obwohl er eine weitere Amtszeit ausgeschlossen hat.
Der Wahlprozess zieht sich über mehrere Tage. In den ersten drei Wahlgängen, die jeweils einen Tag in Anspruch nehmen, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit für den Sieg erforderlich, ab dem vierten Wahlgang reicht die absolute Mehrheit. Experten rechnen damit, dass erst am vierten Wahltag ein Sieger feststehen könnte. Das neue Staatsoberhaupt wird für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt.
(T.Burkhard--BBZ)