Länder fordern Klarheit von Bund hinsichtlich Corona-Maßnahmen
Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder haben mit Blick auf die steigenden Corona-Infektionszahlen rasche Klarheit über gesetzliche Rahmenbedingungen für Eindämmungsmaßnahmen gefordert. Der Bund müsse noch vor der Sommerpause einen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, erklärte die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) nach einer Sondersitzung am Freitag.
"Die Länder brauchen Rechtssicherheit, um auf die Lage reagieren zu können", erklärte die GMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). "Wir müssen notfalls auf das ungünstige Szenario vorbereitet sein. Angesichts der zu erwartenden Infektionswelle im Herbst wollen wir uns die Erfahrungen der Vorjahre zunutze machen und frühzeitig mit wirksamen Instrumenten die Pandemie eindämmen."
Zu den erforderlichen Basismaßnahmen gehören aus Sicht der GMK eine Maskenpflicht und Abstandsgebote in Innenräumen. Auch umfassende Testpflichten für Einrichtungen mit vulnerablen Personen wie Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, für Kitas und Schulen müssten möglich sein.
Hamburgs Sozial- und Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD) erklärte: "Welche Veränderung des Pandemiegeschehens sich einstellen wird, ist nicht mit Gewissheit im Detail vorauszusehen." Deswegen müssten nun "die Hausaufgaben gemacht werden, um bundesrechtliche Regelungen zu schaffen".
Wenn die Basisschutzmaßnahmen nicht ausreichten, müssten bei einem schlimmen Pandemieverlauf auch weitere Eindämmungsmaßnahmen möglich sein. Dazu zählten laut GMK unter anderem Zugangsbeschränkungen, die Vorlage von Immunitäts- und Testnachweisen und Personenobergrenzen.
Kapazitätsbeschränkungen oder die Untersagung von Veranstaltungen und des Betriebs von Einrichtungen mit Publikumsverkehr sowie die Schließung von Bildungseinrichtungen sollten aber vermieden werden. Dennoch sollten die Länder die Befugnis haben, in besonders betroffenen Regionen auch diese Maßnahmen anzuordnen, "wenn dort eine Überlastung des Gesundheitssystems eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht", heißt es in der Erklärung.
(F.Schuster--BBZ)