Viagra-Wirkstoff Sildenafil bleibt verschreibungspflichtig
Viagra bleibt weiterhin verschreibungspflichtig. Ein Sachverständigenausschuss beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn lehnte am Dienstag einen Antrag auf Aufhebung der Verschreibungspflicht für den Wirkstoff Sildenafil in einer Dosierung von 25 Milligramm mehrheitlich ab. Damit ist ein Rezept vom Arzt auch künftig zwingend nötig.
Das gilt nicht nur für die bekannte Potenzpille, sondern auch für sogenannte Nachahmerpräparate mit dem Wirkstoff Sildenafil. Bereits im Januar 2022 scheiterte ein ähnlicher Vorstoß zur Aufhebung der Verschreibungspflicht für Viagra. Allerdings betraf der Antrag damals eine Dosierung von 50 Milligramm Sildenafil pro Tablette, was als Standarddosis bei Erektionsstörungen gilt. Diesmal ging es um eine vergleichsweise niedrige Dosierung von 25 Milligramm.
Sildenafil ist ein Arzneistoff aus der Gruppe der sogenannten Phosphodiesterasehemmer, auch PDE-5-Hemmer genannt. Sie sind die am meisten eingesetzten Medikamente bei Erektionsstörungen. Seit der Patentschutz für die Potenzpille Viagra in Deutschland im Jahr 2013 auslief, ist eine Reihe günstigerer Nachahmerpräparate auf dem Markt. Die bekanntesten Wirkstoffe neben Sildenafil sind Tadalafil, Vardenafil und Avanafil, die alle einen ähnlichen Wirkmechanismus haben.
Wie Viagra sind auch die sogenannten Generika in Deutschland verschreibungspflichtig. Ebenfalls empfahl der Sachverständigenausschuss mit Mehrheit, einen Antrag auf Aufhebung der Verschreibungspflicht für den Wirkstoff Tadalafil abzulehnen. In diesem Fall ging es um eine Medikamentendosierung von zehn Milligramm.
Potenzmittel mit dem Wirkstoff Sildenafil sind in drei Dosierungen erhältlich: mit 25, 50 und 100 Milligramm pro Tablette. Eine Dosierung von 25 Milligramm wird nach Angaben des Viagra-Herstellers Pfizer bei verstärktem Auftreten von Nebenwirkungen und erhöhtem Risiko für Wechselwirkungen empfohlen. In einigen Ländern, etwa in Großbritannien und Polen, ist Sildenafil nicht mehr verschreibungspflichtig. Allerdings ist zum Teil eine Beratung durch den Apotheker Voraussetzung für die Abgabe.
Als mögliche Nebenwirkungen von Präparaten wie Viagra können Kopf- und Magenschmerzen, Gesichtsrötungen, eine verstopfte Nase und Sehstörungen auftreten. Internisten weisen zudem darauf hin, dass die Substanzen bei schweren Herzkreislauferkrankungen, direkt nach einem Herzinfarkt oder einem weniger als sechs Monate zurückliegendem Schlaganfall sowie starken Leberfunktionsstörungen nicht eingenommen werden dürfen. Das gilt ebenso bei Einnahme von Nitraten, einem Notfallmedikament bei Angina pectoris, und bestimmten anderen blutdrucksenkenden Substanzen.
(G.Gruner--BBZ)