Chefarzt nach Tod von 14-jährigem Unfallpatienten in Krankenhaus vor Gericht
Nach dem Tod eines 14-jährigen Unfallpatienten in einem Krankenhaus in Niedersachsen muss sich ein Chefarzt seit Dienstag wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht Verden verantworten. Die Staatsanwaltschaft wird dem Mediziner vor, eine Hirnblutung nicht erkannt und daher notwendige medizinische Maßnahmen nicht ergriffen zu haben.
Nach Gerichtsangaben ereignete sich das Geschehen 2018 in einem Krankenhaus in Rotenburg an der Wümme, in das der Jugendliche nach einem Fahrradunfall eingeliefert wurde. Einer Gerichtssprecherin zufolge war der Angeklagte nicht in die Behandlung eingebunden, sondern stand als Chefarzt nur im Hintergrund auf Abruf bereit. Ein Verfahren gegen einen behandelnden zweiten Arzt wurde demnach bereits zuvor gegen Zahlung einer erheblichen Geldzahlung eingestellt.
Das Landgericht in Verden sprach sich der Sprecherin zufolge zum Prozessstart am Dienstag ebenfalls nachdrücklich dafür aus, auch das Verfahren gegen den Chefarzt gegen Geldzahlung einzustellen. Dies lehnte der Mediziner demnach aber ab. Er strebe einen Freispruch an, erklärte dieser vor Gericht. Zugleich übermittelte er den Eltern des verstorbenen Jungen sein Bedauern. Für das Verfahren wurden zunächst Verhandlungstermine bis Mitte August angesetzt.
(A.Lehmann--BBZ)