Krankenkassen warnen vor Überforderung der Beitragszahler durch Pflegereform
Zu Beginn der Anhörungen im Bundestag zur geplanten Pflegereform haben die gesetzlichen Krankenkassen vor einer finanziellen Überforderung der Versicherten gewarnt. Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) "bürdet alleine den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern neue Lasten durch höhere Beiträge auf", erklärten die Vorsitzenden des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes, Susanne Wagenmann und Uwe Klemens, am Mittwoch in Berlin. Der Entwurf biete "keine Lösung für eine nachhaltige und tragfähige Stabilisierung der Pflege".
Lauterbach verfolgt mit der Reform nach eigenen Angaben das Ziel, Pflegebedürftige zu entlasten und die Einnahmen der Pflegeversicherung zu stabilisieren. Der Gesetzentwurf sieht zum 1. Juli eine Anhebung des Pflegebeitrags um 0,35 Punkte auf 3,4 Prozent vor; bei Kinderlosen soll er von bisher 3,4 auf vier Prozent steigen. Das soll Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr bringen. Der Arbeitgeberanteil liegt bei 1,7 Prozent.
Die Bundesregierung soll mit der Reform außerdem dazu ermächtigt werden, den Beitragssatz künftig durch Rechtsverordnung festzusetzen, falls auf einen kurzfristigen Finanzierungsbedarf reagiert werden muss.
Der GKV bemängelte eine ungerechte Lastenverteilung zu Ungunsten der Beitragszahler: "Denn sie alleine bringen über den Anstieg des Beitragssatzes das zusätzliche Geld auf, nicht die Bundesregierung." Dabei sei Pflege doch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Verband warnte vor einer "finanziellen Überforderung" von Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und den Beitragszahlenden.
Die gesetzliche Pflegeversicherung hatte im vergangenen Jahr ein Defizit von rund 2,2 Milliarden Euro verbucht. Minister Lauterbach wies im April in einer Debatte des Bundestags darauf hin, dass die Kosten in der Pflegeversicherung seit 2017 von 35 auf 66 Milliarden Euro angestiegen seien - es gebe keinen Sozialbereich, der schneller wachse.
Der Caritas-Verband wies am Mittwoch aus Anlass der Anhörung im Bundestag auf zusätzlichen Klärungsbedarf hin: Im aktuellen Entwurf von Lauterbach gebe es keine Regelung zur Finanzierung von ambulant betreuten Pflegebedürftigen-Wohngemeinschaften. Dabei seien solche WGs eine "besonders attraktive Wohnform", erklärte die Caritas. Der Verband forderte für solche Fälle einen Wohngruppenzuschlag von 500 Euro pro Pflegebedürftigem aus der Pflegekasse.
In der Debatte um seine Pflegereform hatte Minister Lauterbach wiederholt eingeräumt, dass sein Gesetzentwurf nur eine Übergangslösung darstelle. Nach der jetzigen Reform müsse eine grundlegende Änderung der Finanzierung folgen. Er zeigte sich zu verschiedenen Modellen gesprächsbereit.
Der Gesundheitsausschuss wollte am Mittwochnachmittag in einer öffentlichen Anhörung über den Antrags aus dem Gesundheitsministerium beraten. AfD und Linke haben eigene Anträge für eine Pflegereform eingereicht.
(O.Joost--BBZ)