Bundesgerichtshof will mildere Strafe für Mutter von Missbrauchsopfer von Münster
Das Landgericht Münster muss neu über die Strafe für die Mutter eines Missbrauchsopfers entscheiden. Laut einem bereits am Montag vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss wertete das Landgericht ihre Rolle als alleinerziehende Mutter mit besonderer Schutzpflicht für den Sohn zu sehr strafverschärfend. Der Lebensgefährte der Frau hatte das Kind jahrelang missbraucht, wovon die Mutter laut Urteil des Landgerichts wusste. (Az. 4 StR 34/22)
Da sie nichts unternahm, wurde sie vor einem Jahr wegen Beihilfe durch Unterlassen zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Gegen das Urteil legte sie Revision beim BGH ein. Dieser entschied nun, dass das Strafmaß zu hoch sei, darüber hinaus fand er keine Rechtsfehler.
Der Lebensgefährte der Frau war bereits zuvor zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Der sogenannte Missbrauchskomplex von Münster wurde vor mehr als zwei Jahren aufgedeckt. In der westfälischen Stadt waren Kinder schwer missbraucht worden. In dem Zusammenhang wurden mittlerweile zahlreiche Gerichtsprozesse geführt.
(S.G.Stein--BBZ)