Prozess nach brutalen Angriffen mit Hammer und Eisenstange in Hessen begonnen
Wegen brutaler Angriffe mit einem Zimmermannshammer und einer Eisenstange müssen sich seit Freitag sechs Angeklagte in einem Prozess vor dem Landgericht Kassel verantworten. Den 23 bis 56 Jahre alten Beschuldigten wird versuchter Mord beziehungsweise Beihilfe oder Anstiftung dazu vorgeworfen. Das Opfer überlebte die Attacken im April und Juni vergangenen Jahres mit schweren Verletzungen.
Als Hauptbeschuldigter gilt ein 56-Jähriger ehemaliger angestellter Geschäftsführer eines in Vellmar ansässigen Unternehmens. Laut Anklage wollte er den geschäftsführenden Gesellschafter derselben Firma aus finanziellen Motiven und in Verdeckungsabsicht töten lassen.
Zwischen Januar 2018 und Oktober 2020 soll der 56-Jährige durch Bargeldabhebungen, Buchungen und weitere Zahlungen zum Nachteil des Firmenvermögens in insgesamt 239 Fällen rund 200.000 Euro veruntreut haben. Den geschäftsführenden Gesellschafter wollte er demnach töten lassen, um eine Entdeckung seiner Taten und eine Strafverfolgung zu verhindern. Zudem hatte das Opfer den Angeklagten im Testament mit einer sechsstelligen Summe bedacht, die dieser ebenfalls kassieren wollte.
Die Mitangeklagten sollen in unterschiedlicher Form an der Planung und Ausführung der Tat beteiligt gewesen sein. Beim ersten Überfall im April vergangenen Jahres sollen mehrere Täter laut Anklage dem Opfer an dessen Wohnort im Landkreis Kassel aufgelauert und ihm unvermittelt mit einer Eisenstange oder einem Schraubenschlüssel auf den Kopf geschlagen haben. Der Geschädigte wehrte sich, weshalb die Angreifer von ihm abließen. Das Opfer erlitt mehrere Platzwunden.
Bei einem neuerlichen Überfall zwei Monate später soll einer der Angeklagten auf dem Firmengelände mit einem Schlagstock und einem Zimmermannshammer auf das Opfer eingeschlagen haben, dabei auch gezielt auf den Kopf. Der Mann überlebte mit lebensbedrohlichen Kopfverletzungen und wurde mehrfach operiert. Für den Prozess sind weitere Verhandlungstermine bis Januar angesetzt.
(U.Gruber--BBZ)