Zweiter Schmerzensgeldprozess um Staudammbruch in Brasilien vor Münchner Gericht
In einem am Montag gestarteten neuen Zivilprozess gegen den TÜV Süd wegen eines Staudammbruchs in der brasilianischen Gemeinde Brumadinho will das Landgericht München I am 30. Januar eine Entscheidung verkünden. Bis dahin gebe es Schriftsatzfristen, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage. Mit der für Januar erwarteten Entscheidung werde voraussichtlich entschieden, ob der TÜV für die Folgen des Staudammbruchs hafte oder nicht.
Bei dem Staudammbruch waren Anfang 2019 mindestens 270 Menschen ums Leben gekommen. Der Bruch des Staudamms an einem Rückhaltebecken der Vale-Eisenerzmine hatte eine giftige Schlammlawine ins Rollen gebracht. Neben hohen Totenzahlen führte dies auch zu einer Naturkatastrophe in der Region.
In dem nun gestarteten Verfahren treten 183 Kläger auf, die Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt mehr als zwölf Millionen Euro verlangen. Die Kläger sind dem Gericht zufolge Erben von getöteten Arbeitern sowie bei dem Unglück verletzte Arbeiter. Es ist der zweite große Zivilprozess in München in der Sache.
Bereits vor einem Jahr startete ein Verfahren, an dem sich auch die betroffene Gemeinde Brumadinho beteiligt. In diesem Verfahren dauert die Entscheidung länger, weil sich im Februar nach den zunächst 37 Klägern 1163 neue Kläger anschlossen. Der TÜV bestreitet eine Verantwortung für die Katastrophe.
(F.Schuster--BBZ)