EU-Kommission will europäische Medienaufsicht schaffen
Die Europäische Kommission will eine europaweite Medienaufsicht schaffen und staatliche Einflussnahme auf Presse und Rundfunk begrenzen. Nach einem am Freitag in Brüssel vorgestellten Gesetzentwurf soll ein neuer europäischer Medienrat ins Leben gerufen werden. Das Gremium aus Vertretern der Mitgliedstaaten soll unter anderem eine übermäßige Konzentration in der Branche verhindern. Vor allem in Deutschland war im Vorfeld Kritik laut geworden.
Binnenmarktkommissar Thierry Breton betonte, Brüssel wolle nicht die Kontrolle über Medienkonzerne in Europa übernehmen. Vielmehr gehe es um einen "Schutz auf EU-Ebene, um die Vielfalt zu gewährleisten und private oder öffentliche Medien vor Einmischung zu bewahren". In Fragen der Medienkonzentration hätten die nationalen Aufseher das letzte Wort, betonte er.
Deutsche Verleger hätten sich in Vorgesprächen gegen jede Regulierung aus Brüssel ausgesprochen, räumte die für Werte zuständige Vizekommissionspräsidentin Vera Jourova ein. "Wir wollen damit nicht funktionierende Systeme in den Mitgliedstaaten zerstören", versicherte sie. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk etwa wirke in Deutschland "sehr robust", auch wenn die ARD noch Verbesserungen plane.
Stattdessen gehe es der Kommission um einen stärkeren Schutz der Medienfreiheit, betonte Jourova. Es dürfe in Europa keine "Propagandakanäle für Regierungen" geben.
Vor allem in Ungarn und Polen sieht die EU-Kommission die Pressefreiheit durch Einflussnahme der Regierungen bedroht. Die Organisation Reporter ohne Grenzen erhofft sich von dem Vorstoß "Fortschritte", wie ihr Generaldirektor Christophe Deloire vorab erklärte.
Die europäischen Dachverbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger warnten dagegen vor einem "Medien-Unfreiheitsgesetz" mit zu harten Auflagen für Medienkonzerne. Dies erschwere notwendige Investitionen, betonten die European Magazine Media Association (EMMA) und die European Newspaper Publisher's Association (ENPA).
Der Gesetzentwurf geht nun zu Beratungen an das Europaparlament und die Mitgliedstaaten. Dort ist mit Änderungswünschen zu rechnen. Nach Verabschiedung würde die Neuregelung unmittelbar in den 27 EU-Ländern greifen.
(K.Lüdke--BBZ)