Strafgefangener aus Mannheim nimmt Geisel und stirbt nach stundenlanger Irrfahrt
Ein mit einer Pistole bewaffneter Strafgefangener aus dem baden-württembergischen Mannheim hat eine Autofahrerin als Geisel genommen und ist nach einer Irrfahrt in wechselnden Fahrzeugen bei einem Verkehrsunfall in Frankreich ums Leben gekommen. Wie Staatsanwaltschaft und Polizei am Mittwoch erklärten, entführte der 28-Jährige auf Freigang am Dienstag eine 21-Jährige mit vorgehaltener Waffe, als diese in Mannheim in ihr geparktes Auto stieg. Daraus entwickelte sich ein mehrstündiger Nervenkrieg.
Nach Angaben der Ermittler setzte sich der Geiselnehmer plötzlich mit ins Auto und zwang die junge Frau mit vorgehaltener Waffe dazu, ihr Fahrzeug an einer Tankstelle aufzutanken. Anschließend dirigierte er sie auf die Autobahn 5, wo er sie an einer Raststätte südlich von Heidelberg frei ließ und die Fahrt in ihrem Auto allein fortsetzte. Von dort alarmierte das Opfer dann die Polizei.
Während die Beamtinnen und Beamten eine Großfahndung starteten und dabei auch einen Hubschrauber starten ließen, fuhr der Mann weiter über die A5 bis in die Nähe von Karlsruhe, wo er etwa eine Stunde nach der Entführung einen Unfall mit mehreren anderen Autos verursachte. Er blieb jedoch unverletzt. Da sein bisheriger Fluchtwagen stark beschädigt war, bedrohte er laut Polizei einen Ersthelfer mit seiner Schusswaffe und nahm kurzerhand dessen Fahrzeug an sich.
Mit dem Wagen setzte er seine Flucht in Richtung Frankreich fort, bevor die Einsatzkräfte am Ort des Geschehens eintrafen. In dem Nachbarland verursachte er dann am Dienstagabend nahe der Stadt Nancy etwa 200 Kilometer von Mannheim entfernt einen weiteren Unfall, indem er frontal in ein entgegenkommendes Auto fuhr. Dabei wurde der Mann so schwer verletzt, dass er noch vor Ort starb. Die Insassen des anderen Fahrzeugs wurden hingegen lediglich leicht verletzt.
Laut Polizei und Staatsanwaltschaft hatte der 28-jährige Entführer zuletzt in der Justizvollzugsanstalt Mannheim eine Haftstrafe im sogenannten offenen Vollzug verbüßt. Er befand sich am Dienstagnachmittag auf einem genehmigten Freigang.
(T.Burkhard--BBZ)