Bundesgerichtshof bestätigt Urteile im Mordfall Walter Lübcke
Die Urteile zum rechtsextremistisch motivierten Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke sind rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Donnerstag die dagegen gerichteten Revisionen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main hatte den Rechtsextremisten Stephan E. dafür im Januar 2021 zu lebenslanger Haft verurteilt. Den Mitangeklagten Markus H. hatte es wegen eines Waffendelikts verurteilt, aber vom Vorwurf psychischer Beihilfe freigesprochen.
Gegen die Urteile hatten sowohl der Generalbundesanwalt als auch die beiden Beschuldigten sowie die Nebenklage Revision eingelegt, wobei sie jeweils auf unterschiedliche Aspekte der Entscheidung des Oberlandesgerichts abzielten. Der BGH wies alle zurück.
"Alle Rechtsmittel bleiben ohne Erfolg", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer. Es gebe "keine Mängel" in den von den Frankfurter Richtern getroffenen Feststellungen oder den Beweiswürdigungen.
Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses erschossen worden. Das Oberlandesgericht in Frankfurt verurteilte E. wegen Mordes zu lebenslanger Haft, stellte die besondere Schwere der Schuld fest und behielt außerdem die Sicherungsverwahrung vor. Es ging davon aus, dass E. allein und heimtückisch gehandelt und Lübcke aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus erschossen hatte. Der Rechtsextremist soll dessen Flüchtlingspolitik abgelehnt haben.
Der BGH bestätigte diese Einstufung. Alle politischen Motive zu Tötung eines Menschen seien als Mord aus niedrigen Beweggründen anzusehen, sagte Schäfer bei der Verkündung der Entscheidung. Es seien die zwei Mordmerkmale einer rassistischen und ausländerfeindlichen Motivation verwirklicht. Es handle sich um einen "politischen Mord" an einem staatlichen Repräsentanten. Die Tat sei außerdem heimtückisch gewesen. Lübcke sei dabei arg- und wehrlos gewesen.
E. wurde gleichzeitig von dem Vorwurf freigesprochen, 2016 einen Asylbewerber mit einem Messer hinterrücks angegriffen und schwer verletzt zu haben. Der Mitangeklagte Markus H. wurde zugleich vom Vorwurf der psychischen Beihilfe zum Mord freigesprochen und nur wegen eines Waffendelikts verurteilt. Der Mord an Lübcke hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und die von Rechtsextremisten ausgehenden Sicherheitsgefahren in den Blickpunkt gerückt.
(L.Kaufmann--BBZ)