Drei Fußgänger erfasst und getötet - Prozess gegen Autofahrer in Kiel begonnen
Vor dem Landgericht Kiel hat am Donnerstag ein Prozess gegen einen Autofahrer begonnen, der mit seinem Wagen unter Drogeneinfluss drei Fußgänger erfasst und getötet haben soll. Die Anklageschrift wirft dem 26-Jährigen ein verbotenes Autorennen mit Todesfolge vorgeworfen, wie eine Gerichtssprecherin in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt sagte. Die Kammer wies demnach im Eröffnungsbeschluss aber auch darauf hin, dass eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung denkbar sei.
Der Mann hatte im Januar vergangenen Jahres auf einer Landstraße in der Nähe von Neumünster in einer Kurve die Kontrolle über sein Auto verloren und drei Fußgänger erfasst, die gemeinsam auf dem Gehweg neben der Fahrbahn unterwegs waren. Ein 34-Jähriger und seine 30-jährige Lebensgefährtin starben sofort, eine 27-jährige Bekannte des Paars erlag einen Tag später ihren Verletzungen.
Laut Anklage rammte der Fahrer außerdem mehrere Poller, ein Verkehrsschild und einen Baum. Demnach verlor er wegen "überhöhter Geschwindigkeit" die Kontrolle über sein Auto, während er unter Rauschgifteinfluss und ohne Führerschein unterwegs war. Dieser war ihm zuvor entzogen worden. Angeklagt ist laut Gerichtssprecherin darüber hinaus eine zweite Autofahrt, die der Beschuldigte zu einem anderen Zeitpunkt ohne Führerschein unternommen haben soll.
Der Prozess gegen den Mann sollte ursprünglich am Montag beginnen, er war aber nicht erschienen. Inzwischen erließ das Gericht laut Sprecherin einen Haftbefehl, der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft. Eine Einlassung gab dieser zum Prozessauftakt nach der Anklageverlesung zunächst nicht ab. Für das Verfahren wurden zunächst Termine bis September angesetzt.
Laut Strafgesetzbuch stehen außer Straßenrennen mit mehreren Beteiligten auch sogenannte Alleinrennen unter Strafe. Darunter werden Fahrten verstanden, bei denen ein Fahrer auf rücksichtslose und grob verkehrswidrige Weise versucht, mit seinen Fahrzeug eine "höchstmögliche Geschwindigkeit" zu erzielen. Stirbt in der Folge ein Mensch, ist eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren möglich. Eine fahrlässige Tötung wird dagegen mit maximal fünf Jahren Haft geahndet.
(P.Werner--BBZ)