Gericht verhandelt am 28. September über Einsprüche gegen Berliner Wahl
Der Berliner Verfassungsgerichtshof will am 28. September öffentlich über die Einsprüche gegen das Ergebnis der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen vom vergangenen Jahr verhandeln. Die neun Richterinnen und Richter wollen sich dabei zunächst mit vier von insgesamt 35 eingereichten Einsprüchen befassen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Dabei handelt es sich demnach um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Senatsinnenverwaltung sowie der AfD und von Die Partei. Diese Verfahren seien geeignet, "alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit dem Wahlgeschehen abzudecken", hieß es. Über weitere Wahlprüfungsanträge soll dann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Laut Gericht sollen in der mündlichen Verhandlung die Wahlfehler, die Beeinflussung der Sitzverteilung und Rechtsfolgen erörtert werden.
Die Beteiligten erhalten demnach Gelegenheit, zum Wahlgeschehen, möglichen Versäumnissen und damit verbundenen Rechtsfragen Stellung zu nehmen und ihre Rechtsauffassung vorzutragen. Eine Entscheidung wird an diesem Tag jedoch voraussichtlich nicht getroffen. Hierfür hat das Gericht laut Gesetz drei Monate Zeit.
Wegen der vielen Verfahrensbeteiligten – dazu gehören neben den Antragstellenden unter anderem der Präsident des Abgeordnetenhauses, die Senatsinnenverwaltung, die Landeswahlleitung, Abgeordnete sowie betroffene Bewerberinnen und Bewerber - soll die Verhandlung in einem Hörsaal der Freien Universität stattfinden. Auch Bürgerinnen und Bürger können laut Gericht teilnehmen. Insgesamt ist in dem Saal Platz für 570 Menschen.
Bei der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September 2021 hatte es in der Hauptstadt zahlreiche Pannen gegeben - etwa fehlende Stimmzettel, lange Warteschlangen oder zwischenzeitlich geschlossene Wahllokale. Die Einsprüche gegen das Ergebnis der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen werden nun vor dem Verfassungsgericht verhandelt.
Für die Einsprüche gegen das Ergebnis der Bundestagswahl ist der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags zuständig. Dieser erarbeitet eine Beschlussempfehlung, über welche dann das Parlament im Oktober entscheiden soll. Einem "Spiegel"-Bericht zufolge will der Ausschuss empfehlen, die Bundestagswahl in rund 400 Berliner Wahlbezirken wiederholen zu lassen.
(U.Gruber--BBZ)