Staatsanwaltschaft fordert Unterbringung nach Messerangriff von Würzburg
Im Sicherungsverfahren nach dem Messerangriff von Würzburg mit drei Toten hat die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Angeklagten gefordert. Der Mann solle nach der Forderung der Staatsanwaltschaft dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. In dem Verfahren soll womöglich bereits am Dienstag ein Urteil verkündet werden. Nach einem Krankheitsfall innerhalb der Verteidigung steht dies aber noch nicht ganz sicher fest.
Der Prozess gegen den aus Somalia stammenden Angeklagten läuft seit April. Wegen einer paranoiden Schizophrenie gilt der Angeklagte Gutachten zufolge als schuldunfähig, weshalb in dem Verfahren nur über seine Unterbringung verhandelt wird.
Der Mann soll am 25. Juni vergangenen Jahres in der Würzburger Innenstadt drei Frauen mit einem Messer getötet und versucht haben, zehn weitere Menschen zu töten. Neun von ihnen wurden verletzt. Er soll die Opfer in einem Kaufhaus und in der Nähe davon angegriffen haben. Einen Menschen soll er gleich zweimal attackiert haben - einmal in dem Kaufhaus und einmal außerhalb. Deswegen wird er des versuchten Mords in elf Fällen beschuldigt.
Der Beschuldigte gab laut Staatsanwaltschaft an, dass Stimmen in seinem Kopf ihm die Tat befohlen hätten. Die Ermittlungen ergaben keine Hinweise auf islamistische Motive.
(A.Lehmann--BBZ)