Pathologe wegen falscher Krebsdiagnosen in Saarbrücken zu Haftstrafe verurteilt
Das Landgericht Saarbrücken hat einen Pathologen wegen fehlerhafter Krebsdiagnosen zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der 63-Jährige wurde der schweren Körperverletzung, fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung in drei Fällen schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Ein Patient war nach einer Operation, die gar nicht nötig war, an Komplikationen verstorben.
Der Angeklagte war Leiter eines selbstständigen pathologischen Instituts in der Stadt St. Ingbert, das Gewebeproben mutmaßlicher Krebspatienten untersuchte. Im Laufe der beiden Jahre 2017 und 2018 stellte er laut Urteil wissentlich mehrere gravierende Fehldiagnosen. Dabei wurden unter anderem nicht vorhandene Erkrankungen diagnostiziert, was zu nicht erforderlichen Operationen bei den Patienten führte.
Die fehlerhaften Diagnosen waren 2019 einer anderen Pathologin aufgefallen, die die Behörden einschaltete und auf den Mann aufmerksam machte. Diese durchleuchteten danach systematisch die Arbeit des Instituts des Angeklagten von 2016 bis 2019, dem Pathologen wurden darüber hinaus die Tätigkeit untersagt. In dem Skandal um Institut in St. Ingbert gab es ursprünglich noch einen weiteren Beschuldigten, dieser verstarb aber inzwischen.
(F.Schuster--BBZ)