Prozess gegen Täter des Parkland-Schulmassakers von 2018 hat begonnen
Mehr als vier Jahre nach dem Schulmassaker von Parkland im US-Bundesstaat Florida mit 17 Toten hat am Montag die Hauptverhandlung gegen den Täter begonnen. Der Angeklagte Nikolas Cruz hat sich bereits in allen Punkten schuldig bekannt. In dem Prozess in Fort Lauderdale soll nun das Strafmaß ermittelt werden.
Cruz droht die Todesstrafe, mindestens aber eine lebenslange Gefängnisstrafe ohne Aussichten auf eine vorzeitige Haftentlassung. Für die Verhängung der Todesstrafe ist ein einstimmiges Votum der zwölf Geschworenen erforderlich.
Der damals 19-Jährige hatte am Valentinstag 2018 mit einem halbautomatischen Gewehr das Feuer auf Schüler und Lehrer seiner ehemaligen Schule, der Marjory Stoneman Douglas High School, eröffnet. Er tötete 17 Menschen und verletzte 17 weitere. Der Angriff in Parkland war eines der schlimmsten Schulmassaker in der US-Geschichte.
Kurz nach der Tat wurde er in der Nähe der Schule festgenommen. Nach seiner Festnahme sagte er der Polizei, er habe Stimmen gehört, die ihm befohlen hätten, "Waffen zu kaufen, Tiere zu töten und alles zu zerstören".
Cruz hatte die Waffe legal erwerben können, obwohl er in der Vergangenheit unter psychischen Problemen gelitten hatte. Er war aus disziplinarischen Gründen von der Schule verwiesen worden und galt als Waffennarr.
Überlebende der Attacke setzten bereits kurz nach dem Blutbad eine landesweite Schülerbewegung für schärfere Regulierungen des Waffenbesitzes in Gang. Einen Monat nach dem Massaker demonstrierten hunderttausende Menschen in Washington beim "March for Our Lives" (Marsch für unsere Leben). Darauf folgende Verschärfungen des Waffenrechts zeigten jedoch nur sehr begrenzte Wirkung.
Das US-Justizministerium hatte sich im März im Rechtsstreit mit Überlebenden und Opferangehörigen auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von 127,5 Millionen Dollar geeinigt. Überlebende sowie Angehörige der Todesopfer hatten die Regierung verklagt, weil das FBI aus ihrer Sicht Hinweise auf die Gewaltbereitschaft des Todesschützen nicht ernst genug nahm.
(G.Gruner--BBZ)