Akten zu US-Missbrauchsverfahren gegen Polanski von 1977 werden freigegeben
Im Fall der Jahrzehnte zurückreichenden Vergewaltigungsvorwürfe gegen Star-Regisseur Roman Polanski werden bislang unter Verschluss gehaltene Akten zugänglich gemacht. Die Notizen des damals zuständigen Staatsanwalts Roger Gunson werden freigegeben, wie ein kalifornisches Gericht entschied. Laut Polanski sollen die Dokumente beweisen, dass sich die US-Justiz in dem Fall im Jahr 1977 nicht an einen damals mit ihm getroffenen Deal gehalten habe.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag ihre Zustimmung zur Freigabe der Akten signalisiert. Die Entscheidung geht auf den Antrag zweier Journalisten aus dem Jahr 2010 zurück.
Polanski wird beschuldigt, die damals 13-jährige Samantha Gailey, die heute Samantha Geimer heißt, 1977 in Los Angeles unter Drogen gesetzt und vergewaltigt zu haben. Der Franzose mit polnischen Wurzeln war zunächst wegen Vergewaltigung angeklagt, im Rahmen eines Deals mit Polanski lautete der Vorwurf später auf unerlaubten Sex mit einer Minderjährigen.
Der Filmemacher bekannte sich im Gegenzug schuldig und saß nach einer Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft 42 Tage in Haft, um sich psychiatrischen Tests zu unterziehen. Doch dann ließ der Richter nach Angaben von Polanskis Anwälten den Deal platzen und wollte eine deutlich längere Haftstrafe für den Regisseur fordern.
Polanski floh daraufhin vor der Strafmaßverkündung nach Frankreich und kehrte seitdem nicht mehr in die USA zurück. In den USA droht dem 88-Jährigen nach wie vor ein Prozess.
Die Mitschriften, die nun öffentlich gemacht werden sollen, stammen von dem damaligen US-Staatsanwalt Roger Gunson, der den Fall 1977 bearbeitete. Polanskis Anwälte hatten die Offenlegung wiederholt vergeblich gefordert. Auch Samantha Geimer hatte bereits die Offenlegung gefordert.
(L.Kaufmann--BBZ)