Urteil in Münchner Raserprozess um Tod von 14-jährigem Schüler bestätigt
Im Fall eines in München von einem Raser getöteten 14 Jahre alten Schülers hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Verurteilung des Täters als Mörder bestätigt. Der Bundesgerichtshof habe die Revision verworfen, damit sei die Verurteilung zu lebenslanger Haft vom März 2021 rechtskräftig, teilte das Oberlandesgericht München am Montag mit. Die Verteidiger von Victor B. hatten den bedingten Vorsatz ihres Mandanten bestritten, konnten sich damit aber nicht durchsetzen.
Der Fall des im November 2019 getöteten Max hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und vor allem in München große Betroffenheit aus gelöst. Am Tatort gibt es bis heute eine Gedenkstätte für das Mordopfer. Der Todesfahrer war als Geisterfahrer unter Drogeneinfluss mit teils über 120 Stundenkilometern vor der Polizei geflohen und durch den Münchner Stadtteil Laim gerast. Er wollte sich dem Urteil zufolge einer Polizeikontrolle entziehen, weil er Drogen konsumiert und damit gegen Bewährungsauflagen aus einer Verurteilung als Drogendealer verstoßen hatte.
Neben Mord verurteilte das Gericht B. auch wegen vierfachen versuchten Mordes, eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens und verschiedener Körperverletzungsdelikte. Die Richterin sagte damals in ihrem Urteil, dieses Verfahren lasse sich nur schwer in Worte fassen. Sekunden oder Zehntelsekunden hätten über Leben oder Tod entschieden: Das Mordopfer wollte als Erster aus einer Gruppe von Jugendlichen eine Hauptstraße überqueren, um einen Bus zu erreichen. Dabei wurde der Jugendliche von dem Geisterfahrer erfasst und getötet.
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(G.Gruner--BBZ)