Bundesgerichtshof bestätigt Hafturteil gegen Banker wegen Cum-Ex-Geschäften
Ein Jahr nach der ersten Verurteilung eines deutschen Bankers wegen Cum-Ex-Geschäften hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Bonner Landgerichts bestätigt. Das teilte der Gerichtshof am Dienstag in Karlsruhe mit. Das Landgericht hatte den früheren Generalbevollmächtigten der Hamburger Warburg-Bank wegen Steuerhinterziehung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der BGH verwarf nun seine Revision, weswegen das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. (Az. 1 StR 466/21)
Laut Landgericht verantwortete der Angeklagte als Leiter des Bereichs Bilanz, Rechnungswesen und Controlling und als Prokurist die Cum-Ex-Geschäfte der Bank zwischen 2007 und 2011. Mit Cum-Ex wird das Verschieben von Aktien rund um einen Dividenden-Stichtag herum bezeichnet - um sich vom Staat Kapitalertragsteuer "zurückzahlen" zu lassen, die erst gar nicht gezahlt wurden. Das Landgericht ordnete neben der Freiheitsstrafe an, dass der heutige Rentner 100.000 Euro zurückzahlen muss.
Der BGH hatte im Juli vergangenen Jahres grundsätzlich entschieden, dass es sich bei Cum-Ex-Geschäften um strafbare Steuerhinterziehung handelt. Eine Verfassungsbeschwerde der Warburg-Bank gegen die Einziehung von 176 Millionen Euro scheiterte im April vor dem Bundesverfassungsgericht. Ebenfalls im April begann vor dem Landgericht Bonn ein Prozess gegen Hanno Berger, die mutmaßliche Schlüsselfigur der illegalen Geschäfte.
(K.Lüdke--BBZ)