Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt erhebt Anklage gegen mutmaßliche Drogenbande
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat Anklage gegen eine mutmaßliche Bande von Drogenhändlern erhoben. Die elf Beschuldigten sollen unter Nutzung der verschlüsselten, aber von der US-Bundespolizei FBI infiltrierten Kommunikationsplattform Anom zwischen Dezember 2020 und Juni 2021 Betäubungsmittel aus Spanien und den Niederlanden nach Deutschland eingeschmuggelt haben, wie die Justizbehörde am Freitag mitteilte. Ihnen wird bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Insgesamt soll die Tätergruppierung mindestens 3000 Kilogramm Cannabis, 315 Kilogramm Kokain, 113 Kilogramm Amphetamin, 677 Liter Amphetaminöl und 13 Kilogramm Methamphetamin verkauft haben. Bei Durchsuchungen im Juni 2021 wurden unter anderem 560.000 Euro Bargeld, sechszehn zum Teil mit professionellen Verstecken ausgestattete Kurierfahrzeuge, kiloweise Drogen sowie sechs halbautomatische Selbstladepistolen samt mehr als 600 Patronen beschlagnahmt.
Dank der Überwachung von Kryptohandys hatte Ermittler im Juni vergangenen Jahres in einer weltweiten Aktion mehr als 800 Verdächtige festnehmen lassen, darunter mehr als 70 in Deutschland. Das FBI und andere Ermittlungsbehörden hatten damals Kryptohandys infiltriert und Millionen Anom-Botschaften im Bereich der Organisierten Kriminalität ausgespäht.
Die elf Bechuldigten im Alter von 24 bis 47 Jahren sollen sich nach einer festen Struktur und Aufgabenverteilung organisiert haben. Ein 33-Jähriger aus Frankfurt am Main soll laut Genralstaatsanwaltschaft den Kopf der Gruppierung gebildet und unter anderem sämtliche organisatorischen Absprachen, etwa über anstehende Lieferungen und Verkäufe, getroffen haben.
Acht der Angeschuldigten befinden sich aufgrund von Haftbefehlen weiterhin in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen gegen weitere Mitglieder der Bande sowie zum Teil wegen weiterer Taten dauern an. Das Landgericht Frankfurt am Main muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
(P.Werner--BBZ)