Leiche angezündet: Lebenslange Haft nach Mord in Münchner Obdachlosenmilieu
Nach einem Mord im Obdachlosenmilieu hat das Landgericht München I den angeklagten Geza V. am Donnerstag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht verurteilte V. wegen Mordes und Raubs mit Todesfolge, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Er hatte demnach im Englischen Garten einen anderen Obdachlosen getötet, um an dessen Handy und Wertsachen zu kommen. Anschließend habe er die Leiche angezündet.
Das Gericht konnte in dem Prozess den Angaben zufolge auch zahlreiche Lügen des Angeklagten aufdecken. So habe dieser jahrelang die Legende aufgebaut, taubstumm zu sein. Nach dem Mord tat V. selbst so, als habe er die Leiche entdeckt, und zeigte sich entsetzt.
In dem auf Grundlage zahlreicher Indizien geführten Verfahren konnte er aber unter anderem durch Videoaufnahmen von im Englischen Garten installierten Kameras entlarvt werden. Nach Überzeugung des Gerichts schlug V. mindestens zwölfmal mit dem Hammer auf den Kopf seines Tatopfers und würgte ihn, was zu massiven und tödlichen Verletzungen führte. Den Leichnam ließ V. zunächst liegen, später am Tatabend zündete er ihn dann an.
(P.Clark--TAG)