Umweltverbände reichen Klage gegen Glyphosat-Zulassung in der EU ein
Der Streit um die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat geht vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Mehrere Umweltverbände unter dem Dach des Pesticide Action Network (PAN) reichten am Mittwoch in Luxemburg Klage gegen die Verlängerung der Zulassung bis 2033 ein. Die EU-Kommission habe bei ihrer Bewertung des Pestizids kritische Studien "systematisch von der Bewertung ausgeschlossen", begründete der Verband die Klage.
"Die wissenschaftlichen Behörden der EU biegen sich die Regeln zurecht, um zu dem Schluss zu kommen, dass Glyphosat sicher ist", kritisierte die PAN-Umweltwissenschaftlerin Angeliki Lysimachou. Die Umweltverbände verwiesen auf "erhebliche Unsicherheiten und Wissenslücken" mit Blick auf womöglich gesundheitsschädigende Wirkungen des Mittels und warfen den EU-Behörden mangelnde Unabhängigkeit vor.
Brüssel hatte die Nutzung von Glyphosat Ende 2023 für weitere zehn Jahre erlaubt. Die Entscheidung beruht auf einer Empfehlung der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese hatte im vergangenen Jahr nach Angaben aus Brüssel "keine kritischen Bereiche ermittelt, die eine Erneuerung der Zulassung verhindern würden". Die Prüfer hätten für ihre Empfehlung "eine noch nie dagewesene Menge an veröffentlichter wissenschaftlicher Literatur" gewälzt.
Die Bundesregierung wollte Glyphosat eigentlich gänzlich verbieten. Seit Mitte dieses Jahres gelten in Deutschland strenge Vorschriften für den Einsatz des Mittels. In Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Haus- und Kleingärten ist Glyphosat demnach grundsätzlich verboten. Nach Vorgabe aus Brüssel müssen Landwirte zudem mindestens fünf Meter breite Pufferstreifen an Feldrändern einhalten.
Glyphosat kann die Umwelt beeinträchtigen und steht im Verdacht, krebserregend zu wirken. Verbraucher- und Umweltorganisationen protestieren deshalb seit Jahren gegen den Einsatz des Wirkstoffs. Weltweit ist Glyphosat der am meisten verwendete Inhaltsstoff in Pestiziden.
(P.Davis--TAG)