Grundrechte-Report zeigt Defizite auch in Deutschland auf
Der Grundrechte-Report 2022 zeigt erneut Defizite bei der Wahrung der Bürger- und Menschenrechte auch in Deutschland auf. "Viele denken bei der Wahrung von Bürger*innen- und Menschenrechten ausschließlich an Regime im Ausland", sagte die Publizistin Ferda Ataman bei der Vorstellung des sogenannten "Alternativen Verfassungsschutzberichts" am Mittwoch in Berlin. "Aber auch bei uns müssen die verfassungsmäßigen Grundrechte geschützt und verteidigt werden."
In 39 Einzelbeiträgen wird in dem Bericht auf aktuelle Gefährdungen der Grundrechte und zentraler Verfassungsprinzipien im Jahr 2021 eingegangen. Herausgeber sind zehn Bürgerrechtsorganisationen, darunter Pro Asyl, die Internationale Liga für Menschenrechte, die Humanistische Union und das Komitee für Grundrechte und Demokratie. Der vollständige Bericht wird am 25. Mai veröffentlicht. Grundrechtsverletzungen würden darin dokumentiert, "damit wir etwas dagegen unternehmen können", erklärte Mitherausgeber John Philipp Thurn.
Zu den Themen gehören Grundrechtsfragen in Verbindung mit dem chaotischen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan, wobei viele von deren einheimischen Ortskräften zurückblieben. Kritisiert wird dabei auch die jahrelang restriktive Flüchtlingspolitik für Menschen aus Afghanistan mit zahlreichen Abschiebeflügen.
"Der diesjährige Report macht deutlich, dass Grundrechte von Menschen aus Afghanistan nicht beachtet werden", erklärte Kava Spartak von der Geflüchteteninitiative Yaar. "Wenn sogar die Rechtsprechung Menschen aus einem bestimmten Ort über Jahre diskriminiert, sollten wir uns fragen, inwieweit es sich um Rassismus handelt", fügte er hinzu.
Kritisiert werden in dem Bericht auch unzureichende Verbandsklagerechte zum Klima- und Umweltschutz, generell der Umgang mit Geflüchteten in Deutschlands, die von Deutschland hingenommenen illegalen Zurückweisungen von Menschen an der polnisch-belarussischen Grenze, rechte Strukturen in Behörden und Institutionen, die soziale Gestaltung des Wohnungsmarkts sowie die Gesetzesänderung zur Wiederaufnahme von Strafverfahren bei neuen Beweisen nach Freisprüchen.
(U.Gruber--BBZ)