Neuer Prozess in Köln um tödlichen Racheangriff in Rockermilieu begonnen
Fast neun Jahre nach einem mutmaßlichen Racheangriff im Rockermilieu mit einem Toten müssen sich zwei Männer erneut vor dem Landgericht Köln verantworten. Die Angeklagten im Alter von 35 und 28 Jahren wurden in erster Instanz zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, waren aber vor dem Bundesgerichtshof mit ihrer Revision erfolgreich. Dieser verwies den Fall zur neuerlichen Verhandlung an das Landgericht zurück.
Der 35-Jährige soll laut Anklage Mitglied einer Rockergruppierung gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sich zusammen mit einem zwischenzeitlich rechtskräftig verurteilten Angeklagten für einen Einbruch in einen Treffpunkt der Rockergruppe gerächt zu haben.
Von dem 28-Jährigen hätten sie erfahren, in welcher Gaststätte sich die mutmaßlichen Einbrecher aufhalten würden. Daraufhin hätten sie sich zu einer Bestrafungsaktion entschlossen. Der 35-Jährige soll daraufhin im November 2015 mit weiteren Mittätern gewaltsam in die Kölner Gaststätte eingebrochen sein.
Bei dem anschließenden Angriff in der Gaststätte wurde einem Mann aus kurzer Distanz in den Oberkörper geschossen. Er starb noch am Tatort. Zwei weitere Männer wurden angeschossen, überlebten die Schüsse aber nach mehrwöchigen Krankenhausaufenthalten.
In erster Instanz verurteilte die zuständige Strafkammer des Landgerichts den heute 35-jährigen Angeklagten zu einer neunjährigen Haftstrafe. Er wurde unter anderem wegen Beihilfe zum Mord beziehungsweise zum versuchten Mord schuldig gesprochen.
Der inzwischen 28-Jährige sollte für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis - unter anderem wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge. Das Kölner Landgericht setzte für den neuen Prozess zunächst 24 weitere Verhandlungstage bis zum 25. Oktober fest.
(F.Jackson--TAG)