Prinz Andrew gibt Ehrenmitgliedschaft in schottischem Golfclub auf
Die Missbrauchsklage gegen den britischen Prinzen Andrew hat ihn nach seinen militärischen Titeln und royalen Schirmherrschaften nun auch noch seine Ehrenmitgliedschaft in einem traditionsreichen Golfclub gekostet. Der zweite Sohn von Königin Elizabeth II. habe seine Ehrenmitgliedschaft im Royal and Ancient Golf Club of St Andrews aufgegeben, teilte ein Sprecher des Clubs nordöstlich der schottischen Stadt Edinburgh am Freitag mit.
"Wir respektieren und schätzen seine Entscheidung", fügte der Sprecher hinzu. Vor anderthalb Wochen war die Pferderennbahn im nordenglischen York von Prinz Andrew abgerückt, indem sie eine Veranstaltung umbenannte, die bislang Duke of York Stakes hieß. Das Pferderennen war allerdings nach einem Royal benannt worden, der vor Andrew den Titel Duke of York getragen hatte.
In Südengland war laut BBC an einer Polizeiwache eine Gedenktafel entfernt worden, die darauf hinwies, dass das Gebäude von Prinz Andrew eingeweiht worden war. Damit reagierten die Behörden dem Bericht zufolge auf eine Beschwerde.
Prinz Andrew soll sich in einem Zivilprozess in New York wegen sexuellen Missbrauchs einer zur Tatzeit Minderjährigen verantworten. Die Klägerin Virginia Giuffre gibt an, 2001 im Alter von 17 Jahren von Prinz Andrew mehrfach sexuell missbraucht worden zu sein, unter anderem in der New Yorker Luxusbleibe des US-Milliardärs und verurteilten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein.
Prinz Andrew hat die Vorwürfe wiederholt entschieden zurückgewiesen. Wegen der Vorwürfe und seiner früheren Kontakte zu Epstein gab er allerdings bereits 2019 seine royalen Pflichten auf und zog sich weitgehend aus der Öffentlichkeit zurück. Vor zwei Wochen verlor er dann seine militärischen Titel und seine royalen Schirmherrschaften, nachdem der zuständige New Yorker Richter Andrews Antrag auf eine Abweisung von Giuffres Klage abgelehnt hatte.
Der Zivilprozess könnte im Herbst beginnen. Prinz Andrew ließ am Mittwoch durch seine Anwälte erklären, dass er "einen Geschworenen-Prozess zu allen in der Klage aufgeführten Punkten" wünsche, um seine Unschuld zu beweisen. Eine außergerichtliche Einigung wird damit noch unwahrscheinlicher.
(S.G.Stein--BBZ)