Urteil gegen Thüringer AfD-Politiker wegen Verfolgung Unschuldiger bestätigt
Der Thüringer AfD-Politiker Torsten Czuppon muss eine Geldstrafe wegen Verfolgung Unschuldiger zahlen. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena bestätigte am Montag ein Berufungsurteil des Landgerichts Erfurt, das gegen den Landtagsabgeordneten im März vergangenen Jahres 30.000 Euro Geldstrafe verhängt hatte.
Als Polizeibeamter hatte Czuppon vor seinem Einzug in den Thüringer Landtag für die AfD im Jahr 2019 zwei Männer wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angezeigt. Mit dieser Strafanzeige sei er dann selbst dienstlich befasst gewesen. Vorausgegangen war demnach eine Anzeige gegen Czuppon selbst, weil dieser auf einer Veranstaltung in der KZ-Gedenkstätte Buchenwald ein Shirt der in rechtsextremen Kreisen angesagten Marke Thor Steinar getragen hatte.
Der erste Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts verwarf nun die Revisionen sowohl des Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts als unbegründet. Bereits das Landgericht hatte eine Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt in dem Fall bestätigt und Berufungen dagegen kassiert.
(F.Allen--TAG)