Berufungsgericht bestätigt Urteil gegen Held des Films "Hotel Ruanda"
Das Oberste Berufungsgericht Ruandas hat die 25-jährige Haftstrafe gegen den Regierungskritiker Paul Rusesabagina bestätigt. Die Strafe entspräche der Schwere seiner Verbrechen und "das Gericht erhält seine Strafe aufrecht", teilte Richter François Regis Rukundakuvuga am Montag mit. Der Held des international beachteten Films "Hotel Ruanda" war vergangenen September wegen "Terrorismus" zu der langjährigen Haftstrafe verurteilt worden, die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt und eine Erhöhung der Strafe auf lebenslänglich gefordert.
Auch die Haftstrafen der 20 Mitangeklagten wurden bestätigt, eine sogar herabgesetzt. Rusesabagina war am Montag nicht im Gerichtssaal anwesend. Ein leerer Stuhl symbolisierte seine Abwesenheit.
In dem Urteil im vergangenen Jahr war der 67-jährige Rusesabagina für schuldig befunden worden, eine Terrororganisation gegründet und terroristische Aktivitäten finanziell unterstützt zu haben. Belgien, dessen Staatsbürgerschaft Rusesabagina besitzt, hatte den Prozess kritisiert. Auch die USA und das EU-Parlament hatten zuvor Zweifel an einem fairen Prozess geäußert. Der Ex-Hotelier ist als Kritiker von Staatschef Paul Kagame bekannt.
Rusesabaginas Familie setzt sich weltweit für seine Freilassung ein. Sie macht auch auf seinen schlechten Gesundheitszustand aufmerksam. Der 67-Jährige laufe Gefahr, hinter Gittern zu sterben, warnte die Familie.
International berühmt wurde Rusesabagina durch den Film "Hotel Ruanda", der vom Völkermord 1994 in Ruanda handelt. Damals wurden rund 800.000 Menschen getötet, vor allem Angehörige der Volksgruppe der Tutsi. Rusesabagina, zu diesem Zeitpunkt Direktor des Luxus-Hotels "Mille Collines" in Kigali und gemäßigter Hutu, hatte während des Völkermords mehr als tausend Menschen das Leben gerettet.
Seit 1996 lebte er in den USA und in Belgien im Exil. Im August vergangenen Jahres wurde Rusesabagina dann unter ungeklärten Umständen in Ruanda festgenommen, als er aus einem Flugzeug stieg, das seiner Annahme nach im Nachbarland Burundi landen sollte.
(B.Hartmann--BBZ)