Taliban-Chef ordnet Verbot von Mohn-Anbau an
Taliban-Chef Hibatullah Achundsada hat dem für die Heroin-Produktion wichtigen Mohnanbau in Afghanistan den Kampf angesagt. "Alle Afghanen werden darüber informiert, dass der Anbau von Mohn ab sofort im ganzen Land strikt verboten ist", hieß es in einem am Sonntag veröffentlichten Dekret Achundsadas. Verstöße würden mit einer "sofortigen Zerstörung" der jeweiligen Mohnfelder bestraft. Den verantwortlichen Bauern drohe zudem eine Strafverfolgung "gemäß der Scharia".
Afghanistan ist der weltweit größte Mohnproduzent. In den vergangenen Jahren waren sowohl der Anbau als auch der Export von Mohn immer weiter gestiegen.
Bereits während ihrer Herrschaft von 1996 bis 2001 hatten die Taliban den Handel mit opiathaltigem Mohn untersagt. Nach dem Sturz der Islamisten durch die USA und ihre Verbündeten infolge der Terroranschläge des 11. September 2001 entwickelte sich der Drogenhandel jedoch zu einer wichtigen Einnahmequelle für die Taliban.
Mohnbauern in den von den Taliban kontrollierten Gebieten mussten in den vergangenen 20 Jahren hohe Abgaben entrichten, aus denen sich die radikalislamische Miliz mitfinanzierte.
Die USA und ihre Nato-Partner hatten während ihres 20-jährigen Nato-Einsatzes immer wieder versucht, den Mohnanbau in Afghanistan zu begrenzen. Bauern, die andere Getreidearten wie Weizen anbauten, erhielten Hilfsgelder. Experten zufolge wurden diese Bemühungen aber von den Taliban konterkariert.
Afghanischen Medienberichten zufolge nahm die Mohnproduktion seit der Machtübernahme der Taliban im August in den südlichen Provinzen Kandahar und Helmand weiter zu. Offizielle Daten dazu sind allerdings nicht verfügbar.
Afghanistan hat ein Quasi-Monopol auf Heroin und Opium. Etwa 80 bis 90 Prozent des weltweiten Gesamtertrags geht dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung zufolge auf die Produktion in Afghanistan zurück. Die Mohnanbaufläche in Afghanistan wuchs nach UN-Schätzungen in den vergangenen Jahren auf rund 250.000 Hektar.
(T.Burkhard--BBZ)