Türkische Staatsanwaltschaft will Khashoggi-Prozess einstellen lassen
Im Fall des 2018 ermordeten saudiarabischen Journalisten Jamal Khashoggi hat sich die Staatsanwaltschaft in Istanbul für eine Einstellung des dortigen Verfahrens ausgesprochen. Der Prozess solle stattdessen nach Saudi-Arabien verlegt werden, forderte die Anklagebehörde laut einem Bericht der türkischen Nachrichtenagentur DHA vom Donnerstag. Zur Begründung führte der leitende Staatsanwalt der türkischen Metropole demnach an, dass der im Juli 2020 in Istanbul angelaufene Prozess auf der Stelle trete.
Die Anordnungen des Gerichts in dem Verfahren könnten nicht ausgeführt werden, da es sich bei den Angeklagten um ausländische Staatsbürger handele, wurde der Staatsanwalt zitiert. Anklagt sind 26 Verdächtige aus Saudi-Arabien - allerdings allesamt in Abwesenheit.
Der 59-jährige Regierungskritiker Khashoggi war am 2. Oktober 2018 im saudiarabischen Konsulat in Istanbul ermordet worden. Er hatte dort einen Termin zur Vorbereitung der Hochzeit mit seiner Verlobten, einer türkischen Staatsbürgerin. Nach offiziellen Angaben aus der Türkei und den USA wartete in der Vertretung ein 15-köpfiges Kommando aus Saudi-Arabien, ermordete ihn, zerstückelte seine Leiche und ließ die sterblichen Überreste verschwinden.
Der Mordfall sorgte international für Empörung und belastete die ohnehin schwierigen Beziehungen zwischen Saudi-Arabien und der Türkei. Der türkische Präsident Recep Tayyip machte seinerzeit Riad für den Tod des Journalisten verantwortlich, ohne jedoch direkt den Kronprinzen Mohammed bin Salman zu beschuldigen, der nach dem Mord international massiv unter Druck geriet. Anfang dieses Jahres hatte Erdogan dann jedoch seinen ersten Besuch in dem Königreich seit dem Mord an Khashoggi angekündigt - die Visite fand bislang aber nicht statt.
Riad hatte 2018 nach wochenlangen Dementis schließlich zugegeben, dass Khashoggi "bei einem missglückten Einsatz zu seiner Festnahme" getötet worden sei. In einem Prozess in Saudi-Arabien wurden fünf Todesurteile verhängt, die später aber in Haftstrafen umgewandelt wurden.
(K.Müller--BBZ)