Geldstrafe in neuem Prozess gegen früheren Oberbürgermeister von Hannover
In einem Revisionsprozess um die sogenannte Rathausaffäre ist der frühere Oberbürgermeister von Hannover, Stefan Schostok (SPD), am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht in der niedersächsischen Landeshauptstadt sah es als erwiesen, dass Schostok sich einer Untreue durch Unterlassen schuldig machte. In dem Verfahren ging es um eine unberechtigte Monatszulage, die Schostoks früherer Büroleiter zwischen 2015 und 2017 erhielt. Der Gesamtbetrag summierte sich auf fast 50.000 Euro.
Den mitangeklagten früheren Büroleiter sprachen die Richter nach Angaben einer Gerichtssprecherin frei. In einem ersten Prozess war Schostok im April 2020 freigesprochen worden, sein ehemaliger Büroleiter war zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden. Beide Urteile hob der Bundesgerichtshof jedoch auf und verwies sie zur neuerlichen Verhandlung an das Landgericht zurück.
Laut Urteil in dem Revisionsprozess hatte Schostok seit Oktober 2017 erkennen können, dass die beamtenrechtlich nicht zulässigen Mehrarbeitszulagen für seinen Büroleiter rechtswidrig waren. Da er nicht einschritt und diese stoppte, verletzte er seine Pflicht zum Schutz des städtischen Vermögens. Im ersten Verfahren hatten die Richter den Freispruch damit begründet, dass nicht auszuschließen sei, dass Schostok sich auf Aussagen des Personalreferenten der Stadtverwaltung zu der strittigen Zulage verlassen haben könnte.
Das Verhalten des begünstigten früheren Büroleiters wertete das Gericht im Revisionsverfahren hingegen als nicht strafbar. Eine mitentscheidende Rolle dabei spielte, dass er in seiner Funktion keine Treuepflicht gegenüber dem städtischen Vermögen hatte. Damit schied nach Einschätzung der Richter auch eine Verurteilung wegen Untreue aus. Eine Anstiftung zur Untreue war ihm ebenfalls nicht nachweisbar, weil er keinen entsprechenden "Auftrag" dazu erteilte.
Die Vorgänge rund um die Zulagenzahlung sind als Rathausaffäre von Hannover bekannt. Die unrechtmäßige Praxis wurde im April 2018 beendet, nachdem sie bereits öffentlich geworden war. Schostok trat 2019 im Zuge der eskalierenden Affäre zurück. Er beteuerte zugleich allerdings immer seine Unschuld. Auch in dem neuen Prozess forderte die Verteidigung Freisprüche für die Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft plädierte hingegen auf Bewährungsstrafen.
Im ersten Verfahren hatte auch der städtische Personalreferent vor Gericht gestanden, der die Zulagen an den Büroleiter genehmigt und ausgezahlt hatte. Er wurde zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Dieses Urteil wurde als einziges rechtskräftig, daher stand der Mann in dem zweiten Verfahren nicht erneut vor Gericht.
(O.Joost--BBZ)