Urteil gegen Rheinland-Pfälzer wegen Ermordung von heimlicher Geliebter rechtskräftig
Acht Monate nach seiner Verurteilung wegen Mordes an seiner heimlichen Geliebten zu lebenslanger Haft ist das Urteil gegen einen Mann aus Rheinland-Pfalz rechtskräftig. Das habe der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, teilte das Landgericht Mainz am Montag mit. Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der damals 32-Jährige die Frau ermordet hatte, weil er wegen möglicher Unterhaltsforderungen um seine Ehe fürchtete.
2021 hatte der verheiratete Mann mit dem späteren Opfer eine Affäre begonnen. Als er den Kontakt zu der Frau abbrach, täuschte ihm diese eine Schwangerschaft vor. Daraufhin habe ihr der Mann vorgemacht, sich ein gemeinsames Leben mit ihr vorstellen zu können, wenn sie das Kind abtreiben ließe. Auch den Schwangerschaftsabbruch täuschte die Frau vor.
Als sie anschließend von dem 32-Jährigen ignoriert wurde, täuschte sie eine neue Schwangerschaft vor. Da er diese mit Blick auf Unterhaltsforderungen und seine Ehe beenden wollte, ermordete er das Opfer im Juni auf einem Feld in Rheinhessen. Das Landgericht Mainz verurteilte ihn wegen Mordes und versuchten Schwangerschaftsabbruchs.
(U.Gruber--BBZ)