Heil treibt Pläne für Bildungszeit für Arbeitnehmer voran
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat die Pläne für die neue Bildungszeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konkretisiert. "Geplant ist, dass sich Beschäftigte eine Auszeit von bis zu einem Jahr nehmen können, in Teilzeit sogar bis zu zwei Jahren, in der sie sich beruflich fortbilden können", sagte Heil dem Portal t-online. Die Weiterbildung müsse dabei in erkennbarem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.
"Natürlich wird bei der Bildungszeit kein Trommelkurs auf Gomera genehmigt", sagte Heil. Als weitere Voraussetzung nannte er, dass Beschäftigte schon "ein paar Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet" haben. Zudem müssten sie beim Arbeitgeber einen Antrag stellen und dieser müsse dem zustimmen. "Das soll möglichst unbürokratisch möglich sein, also etwa digital", sagte der Minister.
Während der Bildungszeit sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Unterstützung aus der Arbeitslosenversicherung in Höhe von 60 Prozent des bisherigen Gehalts erhalten, wer Kinder hat sogar 67 Prozent: "Es funktioniert also ähnlich wie das Elterngeld", sagte Heil. Einen Rechtsanspruch wird es allerdings auf die Bildungszeit nicht geben.
Er äußerte sich gleichwohl optimistisch, dass es bei der Genehmigung der Fortbildungszeiten keine Probleme geben werde. "Ich bin sehr zuversichtlich. Viele Unternehmen wissen, wie wichtig Weiterbildung ist", sagte er t-online. Kleine und mittelständische Unternehmen sollten zudem bei der Weiterqualifizierung ihrer Mitarbeiter mit einem Transformationsgeld unterstützt werden. Dieses bereits bestehende Instrument solle künftig "auch bei der Bildungszeit zum Einsatz kommen".
"Mein Ziel ist, dass wir noch 2023 die Möglichkeit zu einer Bildungszeit für alle Arbeitnehmer bekommen", kündigte Heil weiter an. Organisatorisch werde die Bundesagentur für Arbeit dafür zuständig sein. Kommende Woche will sich Heil demnach in Österreich, wo es die Bildungszeit schon gibt, über die Erfahrungen damit informieren.
(S.G.Stein--BBZ)